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Über das DIER

Am 5. Dezember 2017 gründete die juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität das Düsseldorfer Institut für Energierecht (DIER). Als unabhängige Forschungseinrichtung dient es der Weiterentwicklung des deutschen, europäischen und internationalen Energierechts. Aufgabe des Instituts ist es, in diesem dynamischen und zunehmend regulierten Rechtsgebiet zur Entwicklung eines kohärenten Rechtsrahmens im Energierecht beizutragen.

Das Düsseldorfer Institut für Energierecht fördert Forschung und Lehre im Energierecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Geforscht wird auf allen Gebieten des Energierechts mit einem Schwerpunkt im öffentlichen Recht einschließlich seiner verfassungsrechtlichen Grundlagen und europarechtlichen Bezüge. Das DIER ist offen für Kooperationen mit anderen Instituten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die Forschung des DIER ist interdisziplinär ausgerichtet.

Das DIER bietet ein Forum für den Dialog von Wissenschaft und Praxis. In Forschungsvorhaben, Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen analysieren und bewerten Wissenschaftler, Praktiker und die interessierte Öffentlichkeit Fragen des Energierechts. Das DIER fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich des Energierechts.

Geleitet wird das Institut von Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof.

Unterstützt wird das Düsseldorfer Institut für Energierecht durch die Düsseldorfer Vereinigung für Energierecht, die am 27. November 2017 auf Schloß Mickeln gegründet wurde.

Verantwortlichkeit: