Am 13. und 14.10.2025 fand auf Schloss Mickeln in Düsseldorf das vierte "Forum on Comparative and European Energy Law" (FCEEL) zu den Themen „New Developments in Judging Climate Change” und „European and Comparative Perspectives on Energy Sector Digitalization and AI Use” statt.
Nach einer Einführung von Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof als Dekanin der Fakultät widmete sich der erste Tag der Veranstaltung den neuen Entwicklungen der Rechtsprechung bei Klimaklagen („New Developments in Judging Climate Change”). Moderiert von Dr. Daniel Busche, Habilitand am DIER, referierte aus der Perspektive des Völkerrechts zunächst Assoc. Prof. Dr. Katalin Sulyok (Durham University) über die Legitimität von Menschenrechtsklagen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Sie widmete sich der Frage, wie die Erkenntnisse der Klimawissenschaft in gerichtliche Feststellungen „übersetzt“ werden können. Die juristische Argumentation müsse den wissenschaftlichen Kern der Erkenntnisse respektieren, dürfe aber zugleich ihre eigene Logik nicht durch naturwissenschaftliche Argumente ersetzen.
Dr. Jannika Jahn (MPI Heidelberg) analysierte sodann das jüngste Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zu den völkerrechtlichen Pflichten der Staaten zum Klimaschutz. Insbesondere habe der IGH klargestellt, dass das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht neben dem Pariser Abkommen Anwendung fände. Der IGH habe mit seinem Gutachten das Völkerrecht gestärkt, die Rechtssicherheit erhöht und so die Rechtsgrundlage für die Verwaltung globaler Gemeingüter konkretisiert.
Im Anschluss widmete sich Prof. Dr. Sebastian Heselhaus (Universität Luzern) der Entscheidung des EGMR in der Rechtssache „KlimaSeniorinnen”. Das Urteil sei im Ergebnis angemessen. Die vom EGMR in dieser Entscheidung anerkannte Klagebefugnis von Umweltverbänden in Klimaverfahren schließe eine Lücke, die der EGMR mit seinem restriktiven Verständnis des „Opferstatus“ selbst geschaffen habe. Prof. Dr. Heselhaus schloss mit Überlegungen zu den Grenzen von Klimaklagen, insbesondere der Gewaltenteilung und der Notwendigkeit international koordinierter Maßnahmen. Eine rege Diskussion der Vorträge schloss sich an.
Am Nachmittag widmeten sich die Referate ausgewählten Klimaklagen in nationalen und europäischen Jurisdiktionen. Asst. Prof. Dr. Matteo Fermeglia (Universität Amsterdam) referierte über den Fall „Giudizio Universale”. Hierbei handele es sich um eine strategische Klimaklage. Das Gericht in Rom habe eine Zuständigkeit abgelehnt, da der Klimawandel keine Angelegenheit sei, über die italienische Zivilgerichte zu entscheiden hätten. Antoine de Spiegeleir (EUI Florenz) stellte den Fall „Klimaatzaak“ vor. Diese Klage sei gleichzeitig gegen den belgischen Staat und drei regionale Behörden erhoben worden. Während die erste Instanz aus Gründen der Gewaltenteilung die Klage abwies, erkannte die zweite Instanz eine Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 % bis 2030. Assoc. Prof. Tim Bleeker (Vrije Universiteit Amsterdam) beendete den ersten Tag mit einem Blick auf den niederländischen Fall „Shell v. Milieudefensie“. In diesem forderten die Kläger nunmehr eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen Shell zur Reduzierung der Emissionen. Der erste Tag schloss mit einem Austausch über diese Themen.
Den zweiten Tag zum Thema European and Comparative Perspectives in Energy Sector Digitalization and AI Use eröffnete Assoc. Prof. Dr. Merel Noorman (Amsterdam University of Applied Sciences) unter der Moderation von Asst. Prof. Dr. Markus Schreiber (Universität Luzern) mit einem Vortrag über den Einsatz und die Steuerung von KI in der Energiewende. Der Energiesektor sei ein wichtiges Beispiel für die Notwendigkeit der verantwortungsvollen Entwicklung und Einführung von KI-Systemen. Allerdings stünde der Einsatz von KI in diesem Bereich noch am Beginn seiner Entwicklung. Prof. Dr. Max Baumgart (Universität Luzern) erläuterte sodann die Blockchain im Energiesektor. Blockchain-Lösungen versprächen zwar, zur Dekarbonisierung, Digitalisierung, Dezentralisierung und Demokratisierung des Energiesektors beizutragen, stünden jedoch auch vor Hindernissen. Dies gelte insbesondere für den Rechtsrahmen, der sich bisher auf zentrale Akteure konzentriere. Der Einsatz von Blockchain werfe zahlreiche neue Fragen auf, z.B. hinsichtlich der Verantwortlichkeiten. In der anschließenden Diskussion tauschten sich die Teilnehmenden insbesondere über mögliche Regulierungsmaßnahmen für KI im Energiesektor aus.
Es folgten die Referate von Prof. Dr. Stefan Storr (Universität Graz) und Prof. Dr. Giuseppe Bellantuono (Universität Trient) zum Einsatz von Digitalisierung und KI im Energiesektor in Österreich und Italien. Prof. Dr. Storr konzentrierte sich auf den Einsatz von Smart Metern in Österreich, der heute bei rund 97 % liegt. Er erläuterte Probleme, die bei der Installation auftreten, z.B. in Bezug auf die Datensicherheit oder bei Kunden, die sich weigern, Smart Meter zu installieren. Er betonte, dass die Installation von Smart Metern allein nicht ausreiche, um das Verbraucherverhalten zu einer netzfreundlicheren Energienutzung zu verändern.
In seinem anschließenden Referat stellte Prof. Dr. Bellantuono die Situation in Italien vor. Die Digitalisierung könne nur gelingen kann, wenn die Regulierung in der Lage sei, die kommerziellen Beziehungen zwischen den Marktteilnehmern und den Nutzern zu verändern. Ein Regulierungsinstrument, das diese Entwicklung unterstütze, sei das ROSS-Modell, das Kostenanerkennung und Leistungsziele aufeinander abstimme und Netzinvestitionen vorhersehbarer und potenziell lohnender mache.
Die Tagung schloss mit einer angeregten Diskussion.
In seinen Schlussbemerkungen betonte Dr. Daniel Busche, dass der erste Tag gezeigt habe, dass es zunehmend Richterrecht zum Klimawandel gäbe. Wichtige Aufgabe der Gerichte sei, rechtlich bereits bestimmte Klimaschutzmaßnahmen zu kontrollieren. Die Digitalisierung und KI seien vielversprechende Technologien, die zur Förderung der Energiewende beitragen können, wenngleich sich diese Entwicklung noch in ihren Anfängen befinde. Diese erste Tagung der FCEEL in Düsseldorf mit den Referentinnen und Referenten aus sieben Mitgliedstaaten der EU war insgesamt ein großer Erfolg. Wir danken Düsseldorfer Vereinigung für Energierecht e.V. (DVER) für die großzügige Finanzierung der Veranstaltung.