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Klimaschutz und Energieversorgung - Jahresbericht des Düsseldorfer Institut für Energierechts

Das im Jahr 2017 gegründete Düsseldorfer Institut für Energierecht (DIER) setzte im Jahr 2019 seine Arbeit mit dem Ziel fort, zu einem kohärenten und verlässlichen Rechtsrahmen für diese politischen und gesellschaftlichen Veränderungen beizutragen.

Zum Schutz des Klimasystems der Erde sollen unsere Energieversorgungssysteme von fossilen Brennträgern auf erneuerbare Energien umgestellt. Ziel ist es, alle Menschen klima- und umweltfreundlich, verlässlich und wirtschaftlich mit Energie zu versorgen. Der dafür notwendige Transformationsprozess wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Das im Jahr 2017 gegründete Düsseldorfer Institut für Energierecht (DIER) setzte im Jahr 2019 seine Arbeit mit dem Ziel fort, zu einem kohärenten und verlässlichen Rechtsrahmen für diese politischen und gesellschaftlichen Veränderungen beizutragen.  

Zu Beginn des Jahres stellte Frau Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof, Direktorin des DIER, auf Einladung der Landesregierung die im Rahmen ihres Gutachtens für das Landesministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelten rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Ausstieg aus der Kohleverstromung in Berlin vor. Werden die Empfehlungen der „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (sog. „Kohlekommission“) zur vorzeitigen Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland umgesetzt, sind die Vorgaben des Völkerrechts, des Europarechts und des Verfassungsrechts zu achten.  

Mit dem Gesetzgebungspaket „Saubere Energie für alle Europäer“ befasste sich Direktorin Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof in ihrem Referat „Emissionshandel und Erneuerbare-Energien-Richtlinie – Instrumente zur Umsetzung der Klimaschutzstrategie der EU“ am 21. März 2019 bei den Münsteraner Gesprächen zum Umwelt- und Planungsrecht des gleichnamigen Instituts der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Während der Emissionshandel als europäisches Instrument verlässlich klimawirksam ist, müssen die Mitgliedstaaten nach der reformierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie ihre Emissionsreduktionsziele in den betroffenen Sektoren durch nationale Maßnahmen erreichen. Eine Governance-Verordnung entwickelt ein Regelungskonzept, das die Einhaltung der Klimaschutzziele sicherstellen soll.  

Im Rahmen der Jahrestagung der International Bar Association (Section on Energy, Environment, Natural Resources and Infrastructure Law – SEERIL) trug Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof zum „Kohleausstieg im Spannungsfeld zwischen Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Entschädigung“ vor. Sie verwies insbesondere darauf, dass der beschleunigte Ausstieg aus der Kohleverstromung dem Klimaschutz dient, zugleich aber die Versorgungssicherheit nicht gefährden darf. Für den Gesetzgeber bedeute dies, dass er die gebotenen Mindeststandards für eine verlässliche Energieversorgung definieren und seine Entscheidungen fortlaufend überprüfen muss. Die Planungsentscheidungen seien deshalb unter einen Korrekturvorbehalt zu stellen. Über das im Jahre 2015 verabschiedete Pariser Klimaschutzabkommen referierte Thorsten Bischof, der sich mit dem durch diesen völkerrechtlichen Vertrag geschaffenen internationalen Klimaschutzregime in seiner Doktorarbeit befasst.   Bei der Sachverständigenanhörung des Deutschen Bundestages am 15. Mai 2019 zum vorzeitigen Kohleausstieg in Deutschland betonte Direktorin Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof, dass beim Ausstieg aus der Kohleverstromung nicht nur die Klimaschutzziele erreicht werden müssen, sondern auch eine verlässliche und wirtschaftliche Energieversorgung zu gewährleisten ist. Der Staat trägt die Gewährleistungsverantwortung für die Versorgungssicherheit.  

Der „Neuordnung der Energiewirtschaft“ widmete sich der Düsseldorfer Energierechtstag am 23. Mai 2019, den das DIER gemeinsam mit der Kanzlei White&Case LLP im Hyatt Regency veranstaltete und den die Rektorin der Heinrich-Heine-Universität eröffnete. Über 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer befassten sich mit den aktuellen Entwicklungen im Energie- und Klimaschutzrecht. Hierzu gehörten der Rechtsrahmen für den vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung, Klimaschutzklagen und Fragen der Netzausbaus. Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof wies in ihrem Vortrag darauf hin, dass die Europäische Union den Ausstieg aus der Kohleverstromung europaweit durch den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) bewirken wird. In drei Workshops befassten sich die Teilnehmer mit Fragen der Netzregulierung, der „intelligenten Stadt als Geschäftsfeld von Energieversorgern“ und dem europäischen Energierecht. 

Auf Initiative von Doktorandinnen und Doktoranden der drei nordrhein-westfälischen Energierechtsinstitute, dem Düsseldorfer Institut für Energierecht (DIER), dem Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum (IBE) sowie dem Institut für Energiewirtschaftsrecht der Universität zu Köln (EWIR), fand am Vortag des Energierechtstages die zweite Tagung des Netzwerks des Nachwuchses der Energierechtswissenschaft an Rhein und Ruhr (NERRR) statt. Doktorandinnen und Doktoranden erhielten bei dem ganztägigen Netzwerktreffen Gelegenheit ihre Dissertationsprojekte vorzustellen und gemeinsam mit anderen Promovierenden zu diskutieren.  

Im Rahmen der erstmalig im Schwerpunktbereich „Internationales und Europäisches Recht“ stattfinden Veranstaltung „Energie- und Klimaschutzrecht“ erhielten Studierende der Juristischen Fakultät die Möglichkeit die Bundesnetzagentur in Bonn zu besuchen. In mehreren Vorträgen erhielten die Studierenden einen Einblick in die Aufgaben und Arbeitsbereiche der Regulierungsbehörde. Eine Führung durch den Kriseninterventionsraum der Bundesnetzagentur machte deutlich, wie wichtig Versorgungssicherheit für moderne Gesellschaften ist.   Am 3. Juni 2019 veranstalteten das Düsseldorfer Institut für Energierecht zusammen mit dem Institut für Energiewirtschaftsrecht (EWIR) der Universität zu Köln unter Federführung von Direktorin Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof und Institutsdirektor Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. die erste gemeinsame Tagung im Rahmen des neuen Veranstaltungsformates Forum Energierecht unter dem Titel „Der neue Leitfaden zur Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung“ im Haus der Universität. Zusammen mit Referentinnen und Referenten des Bundeskartellamts, der Bundesnetzagentur und aus der energierechtlichen Praxis diskutierten über hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Anwendungsbereiche und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht für Stromabsatzmärkte und den Energiegroßhandel.  

Um die Forschungsergebnisse des Institutes insbesondere im Hinblick auf die gesellschaftspolitisch wichtigen Fragestellungen um den Klimawandel nicht nur einem akademischen Publikum zu präsentieren, sondern diese auch der Stadtgesellschaft vorzustellen, beteiligten sich Doktorandinnen und Doktoranden des Instituts an der von der Heinrich-Heine-Universität ausgerichteten Langen Nacht der Wissenschaft am 13. September 2019. Lea Marie Ruschinzik, Thorsten Bischof und Johannes Sebastian Thielen stellten ihre aktuelle rechtswissenschaftliche Forschung zum „Klimaschutz als internationale und europäische Aufgabe“ im Rahmen eines Wissenschaftstalks der interessierten Öffentlichkeit vor.  

Beim 3. Brüsseler Expertengespräch zum Recht der Energieunion, das vom Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum (IBE) am 9. und 10. Oktober 2019 in Brüssel veranstaltet wurde, referierte Johannes Sebastian Thielen, Geschäftsführer des DIER, über die „Energiewende und EU-Beihilfenrecht: Zum EEG 2012-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. März 2019“.  

Im Rahmen eines parlamentarischen Abends am 16. Oktober 2019 analysierte Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof die jüngsten Entwicklungen zur nationalen CO2-Bepreisung in Deutschland in den Sektoren Gebäude und Verkehr. Vorgestellt wurden an diesem Abend im Auditorium Friedrichstrasse in Berlin die Ergebnisse einer Studie des EWI Köln und der RWTH Aachen zu „Auswirkungen von CO2-Preisen auf den Gebäude-, Verkehrs- und Energiesektor“. Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof entwickelte den europarechtlichen, verfassungs- und finanzverfassungsrechtlichen Rahmen einer CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Gebäude.  

Über eine besondere Ehrung durfte sich Direktorin Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof kurz vor Jahresende freuen. Für ihr herausragenden wissenschaftlichen Leistungen im Umwelt- und Energierecht wurde sie am 13. November 2019 von der Gesellschaft von Freunden und Förderern der Heinrich-Hein-Universität (GFFU) mit dem Reinhard-Heynen-und-Emmi-Heynen-Preis ausgezeichnet.  

Im Rahmen der interdisziplinären Vorlesungsreihe „Klimaschutz und ich“ an der Heinrich-Heine-Universität im Rahmen des Projektes der Bürgeruniversität entwickelte Direktorin Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof am 10. Dezember 2019 unter dem Titel „Klimaschutz und Recht“ die aktuellen und künftigen Rechtsfragen des internationalen und europäischen Klimaschutz- und Energierechts.  

Der Transformationsprozess der Energiewirtschaft steht erst an seinem Beginn. Den damit verbundenen völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Fragen wird sich das Düsseldorfer Institut für Energierecht auch künftig in seinen Forschungsvorhaben widmen.

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