Promotionsanfragen
Eine Promotion bei Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof ist thematisch in allen Bereichen des öffentlichen Rechts möglich. Als Doktorand/in wird dabei nach der Promotionsordnung der Fakultät grundsätzlich nur angenommen, wer über mindestens ein vollbefriedigendes juristisches Staatsexamen verfügt (9,0 Punkte). Die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät finden Sie hier.
Bitte benennen Sie in Ihrer Anfrage zur Betreuung einer Promotion mögliche Arbeitsthemen oder Problemstellungen, die Sie als Promotionsthema bearbeiten möchten. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen akademischen und beruflichen Lebenslauf, die Ergebnisse der juristischen Examina sowie die weiteren üblichen Unterlagen (z.B. Kopie des Abiturzeugnisses) bei.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen postalisch an Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof.